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Wählerverzeichnis für Kommunalwahl einsehen

  • Als Wahlberechtigter können Sie vor der Kommunalwahl das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen. 

    Beschreibung

    Das Wählerverzeichnis wird mindestens am Ort der Gemeindeverwaltung ausgelegt. Es kann vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Eine Einsichtnahme in die Daten anderer Personen ist nur möglich, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen können, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. 

    In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.

    Erforderliche Unterlagen

    Personaldokument

    Gebühren

    keine

    Rechtsgrundlage

    Fristen

    Auslegezeitraum: vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl zu den allgemeinen Öffnungszeiten

    Verfahrensablauf

    Das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahl sehen Sie folgendermaßen ein:

    • Sie suchen die Gemeindebehörde während der allgemeinen Öffnungszeiten auf.

    • Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen.

    • Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich der Daten anderer Personen einsehen, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.

    Voraussetzungen

    Einsichtnahme in die eigenen Daten:

    • Sie sind wahlberechtigt,


    Einsichtnahme in die Daten anderer Personen:

    • Sie sind wahlberechtigt und

    • Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.

    Auszügen von Daten anderer Personen:

    • Sie sind wahlberechtigt und

    • Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Anträge/Formulare

    keine

    Randspalte

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