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Auskunft/Akteneinsicht in Heimakten ehemaliger DDR-Heimkinder beantragen

  • Ehemalige Heimkinder haben die Möglichkeit, Einsicht in ihre Heimakten zu erhalten.

    Allgemeine Informationen

    Das Jugendamt ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, die zu DDR-Zeiten als Kind (zeitweise) in einem Kinderheim bzw. Jugendwerkhof untergebracht waren, die Einsicht in ihre Heimakten. Die Akteneinsicht soll helfen, weitergehende Informationen zum Heimaufenthalt zu erhalten. 

    Verfahrensablauf

    Bitte wenden Sie sich schriftlich mit einem formlosen Antrag an die zuständige Stelle. 

    Voraussetzungen

    • Aufenthalt in einem DDR Kinderheim oder Jugendwerkhof
    • Magdeburg als Geburtsort bzw. damaliger Wohnort

    Erforderliche Unterlagen

    Es ist ausreichend, wenn ein formloser schriftlicher Antrag eingereicht wird. Dieser sollte möglichst konkrete Angaben zum Antragsteller enthalten wie z. B.

    • Name und Geburtsdatum des Antragstellers
    • Name des Antragstellers zum Zeitpunkt der Heimunterbringung,
    • ungefährer Zeitpunkt der Heimunterbringung
    • Angaben zu den Eltern & ggf. Geschwistern

    Alle weiteren Angaben, die das Auffinden der Daten ermöglichen, sind wertvoll. Eine Kopie des Personalausweises ist dem Antrag beizufügen.

    Gebühren (Kosten)

    Die Auskunft ist unentgeltlich. Sollten Kopien für die Antragstellerin bzw. den Antragsteller erforderlich werden, so entstehen Verwaltungskosten.

    Rechtsgrundlage

    Bearbeitungsdauer

    ca. 6 – 8 Wochen

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