Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen angeboten werden.
Die sozialpädagogisch begleitete Wohnform kann für junge Menschen in Betracht kommen, die sich während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Maßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung außerhalb des Familienhaushaltes befindet.
In diesen Fällen soll auch der notwendige Unterhalt des jungen Menschen sichergestellt werden und die Krankenhilfe nach Maßgabe des § 40 SGB VIII geleistet werden.
Wenden Sie sich an das zuständige Sozialzentrum im Jugendamt. Das Jugendamt entscheidet, ob und in welchem Umfang die Hilfe sinnvoll ist. Das Jugendamt hilft Ihnen auch bei der Beantragung.
Wenn die Leistung bewilligt ist, erstellen alle Beteiligten einen Hilfeplan. Darin wird festgelegt, wie die Leistung in Ihrem Fall gestaltet werden soll.
Das Jugendamt in Magdeburg arbeitet sozialraumbezogen und ist an verschiedenen Standorten zu finden.
Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Sozialzentrum!
Sozialzentrum Mitte |
Sozialzentrum Nord |
Sozialzentrum Süd |
Sozialzentrum Südost |
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Um die Leistung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Magdeburg haben.
Für die Inanspruchnahme können Kostenbeiträge festgesetzt werden. Eine eventuelle Kostenheranziehung erfolgt nach Prüfung und in Abhängigkeit zu Ihren Einkünften.
Bitte nutzen Sie das unter "Dokumente" beigefügte Antragsformular.