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Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen

  • In Ihrer Einrichtung wurde ein Kind geboren? Dann müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden. 

    Allgemeine Informationen

    Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.

    Voraussetzungen

    • Die Geburt fand in Ihrer Einrichtung statt.

    Erforderliche Unterlagen

    • Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur mit Angabe zu Mutter und Kind.

    Gebühren (Kosten)

    Es fallen keine Kosten an.

    Fristen

    Sie müssen die Geburt innerhalb 1 Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt melden. Der Tag der Geburt zählt nicht zur Frist. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am 3. Werktag nach der Geburt erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    1 Tag bis 6 Monate

    Rechtsgrundlage

    Weitere Informationen

    Es gibt folgende Hinweise: Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt registriert wird, sind weitere Nachweise erforderlich.

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