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Beglaubigung ausländischer Geburtsurkunden

  • Ausländische Geburtsurkunden können zur Vorlage beim Landesverwaltungsamt bzw. zur Beifügung zu einer Bewerbung beglaubigt werden.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • original Geburtsurkunde
    • deutsche Übersetzung (übersetzt durch einen vereidigten Übersetzer)

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühren betragen gemäß der Verwaltungskostensatzung der Landeshauptstadt Magdeburg (Amtsblatt 44/2006)
    • Für Beglaubigungen
      3,60 € je Seite der Erstausfertigung und 1,60 € je Seite der Mehrfachausfertigung

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