Inhalt

Karteikartenabschrift für Führerschein beantragen

  • Gebühren

    • Gebühr: 10,00 Euro

    Allgemeine Informationen

    Bei Verlust oder Diebstahl Ihres alten Führerscheins benötigen Sie Ersatz. Wenn Sie nach Erwerb der Fahrerlaubnis und nach Ausstellung Ihres alten Führerscheins Ihren Wohnsitz in einen anderen Kreis oder eine andere kreisfreie Stadt verlegt haben, wird ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister (sogenannte Karteikartenabschrift) der ausstellenden Behörde benötigt.

    Diese „Karteikartenabschrift“ fordert die für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde auf Amts wegen bei der ausstellenden Behörde an.

    Erforderliche Unterlagen

    schriftlicher Antrag

    Rechtsgrundlage

    Randspalte

    So finden Sie uns

    Karte wird geladen...