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Führerscheinklassen, die neuen

  • Die neuen Führerscheinklassen

     

    A1

    Leichtkrafträder (125 cm3, bis 11 kW)

    A

    Krafträder bis 25 kW, weniger als 0,16 kW/kg
    Krafträder (unbeschränkt)

    B

    Kfz bis 3,5 t und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz, auch mit Anhänger bis 750 kg oder Anhänger, dessen Gesamtmasse die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigt und die Gesamtzugmasse höchstens 3,5 t beträgt

    C1

    Kfz von 3,5 t bis 7,5 t mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz und Anhänger bis 750 kg

    C

    Kfz über 3,5 t mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz und Anhänger bis 750 kg

    D1

    Kraftomnibusse mit nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz und Anhänger bis 750 kg

    D

    Kraftomnibusse und Anhänger bis 750 kg

    BE

    Kfz der Klasse B mit Anhänger (sofern nicht in Klasse B fallend)

    C1E

    Kfz der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg (die Gesamtzugmasse darf 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen)

    CE

    Kfz der Klasse C mit Anhänger über 750 kg

    D1E

    Kfz der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg (die Gesamtzugmasse darf 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen und der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden)

    DE

    Kfz der Klasse D mit Anhänger über 750 kg

    M

    Kleinkrafträder (45 km/h, 50cm3), Fahrräder mit Hilfsmotor

    L

    land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, die für solche Zwecke eingesetzt werden bis 32 km/h,
    selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge bis 25 km/h, mit Anhänger

    T

    land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h, im land- oder forstwirtschaftlichen Einsatz

    S

    dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (45 km/h, 50 cm3)

    Randspalte

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