Für die Europawahl werden Sie als Deutsche oder Deutscher von Amts wegen oder auf Antrag ins Wählerverzeichnis aufgenommen.
Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher in Deutschland leben und an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen Sie zunächst ins Wählerverzeichnis eingetragen werden. Dies
geschieht entweder automatisch von Amts wegen oder Sie müssen hierfür einen Antrag stellen.
Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Gemeinde.
formloser Antrag im Original, der
keine
Antragsfrist: bis zum 21. Tag vor der Wahl
Sie können sich als Inlandsdeutsche oder Inlandsdeutscher folgendermaßen eintragen lassen:
Sie werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen, wenn Sie