Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder regelmäßig und gegen Bezahlung betreuen möchten, brauchen Sie dafür in der Regel eine Erlaubnis. Diese können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen.
In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Bezahlung länger als 3 Monate betreuen möchten. Die Erlaubnis zur Kindertagespflege
Die Erlaubnis wird Ihnen erteilt, wenn Sie für die Kindertagespflege persönlich, fachlich und sachlich geeignet sind. Davon ist auszugehen, wenn
Voraussetzung, um diese Ausbildung zu absolvieren, ist gemäß Tagespflegeverordnung des Landes Sachsen- Anhalt ein Realschulabschluss oder ein dem Realschulabschluss vergleichbarer Schulabschluss.
Eine Erlaubnis zur Kindertagespflege können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen. Dazu vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch.
eine Prüfung der formalen und fachlich pädagogischen Eignung (Prüfung der Antragsunterlagen, Hausbesuch u. a.)
Haben Sie Ihr Beratungsgespräch erfolgreich absolviert, müssen im Rahmen der Antragstellung folgende Unterlagen beigefügt werden:
Die Erlaubnis zur Kindertagespflege ist gemäß § 43 Absatz 3 Satz 4 SGB VIII auf 5 Jahre befristet. Die Erteilung der Erlaubnis erfolgt schriftlich und muss vorliegen, bevor Sie ein Kind gemäß § 43 Absatz 1 SGB VIII betreuen.
Das gesamte Verfahren von A wie Antragstellung bis Z wie Zulassung kann insgesamt durchaus drei bis vier Monate dauern. Diese Zeit ist mindestens einzuplanen, da das Verfahren ein Ämterverfahren ist, verschiedene Antragsstellungen und Prüfungen bedingt. Beteiligt am Verfahren sind neben dem Jugendamt das Gesundheitsamt, das Bauordnungsamt und die Feuer aus brandschutztechnischer Sicht.
Rechtsgrundlage