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Sterbeurkunde bei Sterbefall auf deutschem Seeschiff beantragen

  • Sie möchten eine Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall beantragen? Dann erhalten Sie hier Informationen dazu.

    Allgemeine Informationen

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Rechtsgrundlage

    Voraussetzungen

    • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
    • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
      • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
      • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
      • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
      • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

    Anträge / Formulare

    Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.

    Gebühren

    • Gebühr: 12,00 Euro
      Ausstellung einer Sterbeurkunde
    • Gebühr: 6,00 Euro
      Jede weitere Sterbeurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung

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    So finden Sie uns

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