Stellen, die Ausbildungen in Erster Hilfe und/oder lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen, bedürfen der amtlichen Anerkennung durch die für das Fahrerlaubniswesen oder das Gesundheitswesen zuständige Behörde.
Voraussetzungen
Die Anerkennung kann befristet und mit Auflagen (insbesondere hinsichtlich der Fortbildung der mit der Unterweisung und der Ausbildung befassten Personen) verbunden werden.
Die zuständige Stelle kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung eines Fachgutachtens darüber anordnen, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung gegeben sind.
Unterlagen gemäß der “Richtlinie für die Anerkennung und Überwachung von Stellen für die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort und Ausbildung in Erster Hilfe."
Es sind keine Fristen zu beachten.
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 4 Wochen.
Eine formlose Antragstellung ist möglich. Zu empfehlen ist vor Antragstellung eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle.
Die amtliche Anerkennung gilt nur für das Territorium des Landes Sachsen-Anhalt. Eine Vorort-Überprüfung erfolgt bei Bedarf.