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Rentenberatung erbringen

  • Allgemeine Informationen

    Wenn Sie Rentenberatung auf folgenden Gebieten betreiben wollen, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde registrieren lassen:

    • gesetzliche Renten- und Unfallversicherung,
    • soziales Entschädigungsrecht,
    • übriges Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrecht mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung.

    Voraussetzung
    Erforderlich ist  ein Nachweis besonderer Sachkunde in den entsprechenden Rechtsgebieten.

    Registriert werden können natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit.

    Die Registrierung kann, wenn dies zum Schutz der Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs erforderlich ist, von Bedingungen abhängig gemacht oder mit Auflagen verbunden werden.

    Die Rentenberatung ist ein Teilbereich der Rechtsberatung nach § 10 Rentendienstleistungsgesetz.

    Ansprechpartner

    Sachbearbeitung:

    Frau Dietze
    Tel.: +49 391 540 36 26
    E-Mail: katy.dietze@soz.magdeburg.de


    Frau Schmidt
    Tel.: +49 391 540 36 85
    E-Mail: doreen.schmidt@soz.magdeburg.de

    Rechtsgrundlage

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    So finden Sie uns

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