Wenn Sie Rentenberatung auf folgenden Gebieten betreiben wollen, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde registrieren lassen:
Voraussetzung
Erforderlich ist ein Nachweis besonderer Sachkunde in den entsprechenden Rechtsgebieten.
Registriert werden können natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit.
Die Registrierung kann, wenn dies zum Schutz der Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs erforderlich ist, von Bedingungen abhängig gemacht oder mit Auflagen verbunden werden.
Die Rentenberatung ist ein Teilbereich der Rechtsberatung nach § 10 Rentendienstleistungsgesetz.
Sachbearbeitung:
Frau Dietze
Tel.: +49 391 540 36 26
E-Mail: katy.dietze@soz.magdeburg.de
Frau Schmidt
Tel.: +49 391 540 36 85
E-Mail: doreen.schmidt@soz.magdeburg.de