Zuständigkeiten und Hinweise
Die Kfz-Zulassungsbehörde ist zuständig für gewerbliche Zulassungen, also zum Beispiel für:
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Zulassungen auf Gewerbetreibende, Einzelunternehmen und Firmen
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Zulassungen durch Autohäuser oder Zulassungsdienste
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Internationale Zulassungen, wie Ausfuhrkennzeichen
Darüber hinaus ist die Kfz-Zulassungsstelle für die Bearbeitung aller online beantragten Zulassungen verantwortlich.
Mit Ausnahme der Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen und der Erteilung von Betriebserlaubnissen nach Art. 45 der VO (EU) 2018/858 bearbeitet die Kfz-Zulassungsstelle ausschließlich Anträge von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Gewerbetreibenden.
Für Privatzulassungen sind die BürgerBüros Mitte, West, Nord und Süd zuständig. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin.
Wichtige Hinweise für Ihren Besuch
Bitte beachten Sie folgende Regelungen:
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Annahmezeiten: Montag bis Freitag bis 11:00 Uhr, zusätzlich Dienstag bis 17:00 Uhr. Änderungen am Vormittag sind aufgrund der personellen Situation möglich.
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Zutrittsbeschränkung: Einzelabfertigung, bitte warten Sie auf Ihren Aufruf.
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Unvollständige Unterlagen: Anträge mit fehlenden oder fehlerhaften Unterlagen können erst am Folgetag erneut eingereicht werden.
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Vorrangregelung: Zulassungen wichtiger Bereiche, z. B. Rettungsdienste oder Exekutive, haben Vorrang.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.