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Sie können die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung hier per Onlineformular oder persönlich zu den Sprechzeiten im Fachbereich Finanzservice der Landeshauptstadt Magdeburg beantragen.

Nach Antrag erhalten Sie eine Bescheinigung vom Fachbereich Finanzservice der Landeshauptstadt Magdeburg über die festgesetzten Steuern und Gebühren bzw. ob Sie steuerlich geführt sind.

Sollten Zahlungsrückstände bestehen, kann die Bescheinigung erst nach vollständigem Ausgleich der Rückstände, alternativ einer anderweitigen Klärung mit der Fachabteilung oder Zahlungsvereinbarung (Stundung oder Ratenzahlung) ausgestellt werden.

Nicht eingehaltene Stundungen oder nichterfüllte Ratenzahlungsvereinbarungen im Rahmen der Beantragung der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen führen zum widerruf der zuvor erteilten Bescheinigung.