Die Otto-City-Card (OCC) vereint die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes für Kinder und junge Erwachsene und die Angebote des Stadtpasses. Der Stadtpass unterstützt einkommensschwache Bürger und Familien der Stadt Magdeburg bei der Teilnahme am kulturellen Leben mit ermäßigten Eintrittspreisen bei zahlreichen Partnern. Eine Übersicht aller Angebote finden Sie unter der Kategorie (Partner & Angebote).
Bitte beachten Sie, dass eine Onlineantragstellung für den Stadtpass aktuell noch nicht möglich ist. Nutzen Sie daher das entsprechende Antragsformular.
Mit dem Stadtpass OCC erhalten Sie folgende Vergünstigungen:
Alle weiteren Informationen finden Sie in unserem neuen Info-Blatt oder unter der Rubrik Fragen und Antworten.
Fragen und Antworten-->
Was ist die Otto-City-Card?
Bei der Otto-City-Card handelt es sich um eine technikbasierte/ anonymisierte personengebundene Karte. Mit ...
Partner und Angebote-->
Albinmüller-Turm
Angebot:
Inhaber der Otto-City-Card erhalten kostenfreien Eintritt.
Albinmüllerturm im Stadtpark Rotehorn
Heinrich-Heine-Platz
39114 Magdeburg
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Die Pilotphase wird sich über den Zeitraum 01.05.2026 bis 30.04.2027 erstrecken.
Alle Inhaberinnen und Inhaber eines gültigen Stadtpasses / Otto-City-Card (OCC), welche keinen Anspruch auf ein Schülerticket haben.
WICHTIG: Anspruchsberechtigt auf ein Schülerticket sind alle Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen vom 1. bis 13. Schuljahrgang. Auch Berufsschüler ohne Ausbildungsvergütung sind berechtigt. Dabei muss sich der Wohnsitz in Magdeburg befinden und eine Magdeburger Schule besucht werden.
Anspruch auf den Stadtpass Otto-City-Card haben Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in Magdeburg, welche Empfängerinnen und Empfänger von einer der nachfolgenden Leistungen sind:
Sollten Sie zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören und noch keinen Stadtpass (OCC) besitzen, stellen Sie bitte einen Antrag beim Sozial- und Wohnungsamt der Landeshauptstadt Magdeburg.
WICHTIG:
Inhaberinnen und Inhaber eines gültigen Stadtpasses (OCC) müssen keinen neuen oder separaten Antrag auf ein Sozialticket stellen.
Inhaberinnen und Inhaber eines gültigen Stadtpasses (OCC) können das Sozialticket in jedem MVB-Häuschen oder im MVB-Kundenzentrum erwerben.
WICHTIG:
Die Vorlage des gültigen Stadtpasses (OCC) ist zwingend erforderlich.
Die Kosten für ein Sozialticket betragen 19,00 EUR und sind durch die Stadtpassinhaberinnen und Stadtpassinhaber (OCC) selbst zu finanzieren.
Auf der Monatskarte wird der reguläre Tarifpreis und der Hinweis ausgewiesen, dass die Monatskarte von einem Umtausch ausgeschlossen ist.
WICHTIG:
1. Gültig nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtausweis.
2. Monatskarte darf nicht verfälscht werden (nicht laminieren oder bekleben).
3. Bei Verlust der Monatskarte muss dieses neu erworben werden.
Für bereits bestehende marego Abo-Fahrkartenverträge gibt es ein Sonderkündigungsrecht.
Eine Kündigung ist nur zum Monatsende möglich.
Für bereits bestehende Deutschlandticketverträge gilt eine Kündigungsfrist bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats.
WICHTIG:
Das Sozialticket ist eine Monatskarte und die Berechtigung zum Erwerb des Sozialtickets wird durch die MVB monatlich neu geprüft.
WICHTIG:
Es kann nur zwischen dem Sozialticket oder dem monatlichen Guthaben von 5,00 EUR gewählt werden.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme beider Vergünstigungsangebote ist ausgeschlossen.
WICHTIG:
Aus diesem Grund wird das monatliche Guthaben i. H. v. 5,00 EUR für den Erwerb von Fahrscheinen bei der MVB vorerst auf das Enddatum der Pilotphase - den 30.04.2027 - begrenzt.
Die Otto-City-Card wurd zum 01.01.2021 mit Beschlussfassung des Stadtrates, mit der Drucksache 0622/19 vom 16.04.2020, eingeführt.
Anspruch auf den Stadtpass Otto-City-Card haben Bürger mit Hauptwohnsitz in Magdeburg, welche Empfängerinnen und Empfänger von einer der nachfolgenden Leistungen sind:
HOHE BEARBEITUNGSRÜCKSTÄNDE
Sollten Sie uns Unterlagen per Post oder E-Mail zusenden, haben Sie bitte etwas Geduld während wir Ihr Anliegen bearbeiten. Um eine reibungslose Bearbeitung gewährleisten zu können, müssen digital eingereichte Unterlagen immer lesbar sein und sollten als ganzes Dokument versendet werden (Bspw.: Leistungsbescheid).
Aufgrund der hohen Bearbeitungsrückstände möchten wir Sie auch darum bitten, von weiteren Anfragen abzusehen, da dies die Bearbeitungszeit weiter verlängern könnte.
Sobald wir eine Antwort für Sie haben, werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.