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Aufgabe:
Bildung und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene bei Bezug von Bürgergeld beantragen
Zuständigkeit
OCC / Bildung undTeilhabe
Sachgebietsleiterin Viktoria Braun
Wilhelm-Höpfner-Ring 4
D-39116 Magdeburg
Telefon
 : 
+49 391 540-3447
E-Mail
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Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, können grundsätzlich Leistungen des Bildungspakets erhalten.




[+ Volltext

[- Verfahrensablauf

Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag.

  • Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung.
  • Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen. 
    • Hinweis: Wenn Sie Bürgergeld beziehen, werden die Leistungen für Bildung und Teilhabe zusammen mit dem Antrag auf Bürgergeld beantragt. Dies gilt auch für solche Leistungen, die der Lernförderung Ihres Kindes dienen.
  • Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab.
  • Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.

Hinweis:

Die Umsetzung des Bildungspakets wird vor Ort in den Kreisen und kreisfreien Städten organisiert und kann gegebenenfalls von den dargestellten Verfahren abweichen. Grundsätzlich gilt jedoch: Wer Bürgergeld bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket in der Regel an das Jobcenter. Gleiches gilt für Fälle der sogenannten Bedarfsauslösung. Auch im Jobcenter wird das Bildungspaket von den Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt. Dort erhalten Sie zudem Informationen, falls das Bildungspaket außerhalb des Jobcenters verwaltet wird. Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig. Die Kreise oder kreisfreien Städte (erreichbar zum Beispiel im Rathaus, im Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung) nennen Ihnen den richtigen Ansprechpartner.




[+ Voraussetzungen

[+ Erforderliche Unterlagen

[+ Rechtsgrundlage(n)

[+ Rechtsbehelf
Verfügbare Formulare
Antrag Otto-City-Card / Bildung und Teilhabe + Stadtpass
[PDF-Dokument : 833 kB]
Anlage zum Antrag auf Leistungen der Otto-City-Card
[PDF-Dokument : 788 kB]
Anlage 2 für eintägige/mehrtägige Fahrten der Schule/Kindertageseinrichtung
[PDF-Dokument : 823 kB]
BuT - Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit von Lernförderung mit Hinweisen
[PDF-Dokument : 117 kB]
Informationsblatt BuT
[PDF-Dokument : 119 kB]
Flyer - Otto-City-Card (OCC)
[PDF-Dokument : 543 kB]
Flyer BuT - Allgemeine Informationen
[PDF-Dokument : 124 kB]