Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten. Wenn Sie Ihren Besuch auf dieser Webseite fortsetzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, können grundsätzlich Leistungen des Bildungspakets erhalten.
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren,
die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch haben auf
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder
Sozialhilfe
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
oder deren Familien folgende Leistungen beziehen:
Kinderzuschlag oder
Wohngeld
Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre