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Aufgabe:
Bildung und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene bei Bezug von Bürgergeld beantragen
Zuständigkeit
OCC / Bildung undTeilhabe
Sachgebietsleiterin Viktoria Braun
Wilhelm-Höpfner-Ring 4
D-39116 Magdeburg
Telefon
 : 
+49 391 540-3447
E-Mail
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Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, können grundsätzlich Leistungen des Bildungspakets erhalten.




[+ Volltext

[+ Verfahrensablauf

[- Voraussetzungen
  • Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren,
    • die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch haben auf 
      • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder 
      • Sozialhilfe
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
    • oder deren Familien folgende Leistungen beziehen:
      • Kinderzuschlag oder
      • Wohngeld
  • Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre



[+ Erforderliche Unterlagen

[+ Rechtsgrundlage(n)

[+ Rechtsbehelf
Verfügbare Formulare
Antrag Otto-City-Card / Bildung und Teilhabe + Stadtpass
[PDF-Dokument : 833 kB]
Anlage zum Antrag auf Leistungen der Otto-City-Card
[PDF-Dokument : 788 kB]
Anlage 2 für eintägige/mehrtägige Fahrten der Schule/Kindertageseinrichtung
[PDF-Dokument : 823 kB]
BuT - Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit von Lernförderung mit Hinweisen
[PDF-Dokument : 117 kB]
Informationsblatt BuT
[PDF-Dokument : 119 kB]
Flyer - Otto-City-Card (OCC)
[PDF-Dokument : 543 kB]
Flyer BuT - Allgemeine Informationen
[PDF-Dokument : 124 kB]