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Aufgabe:
Bildung und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene bei Bezug von Bürgergeld beantragen
Zuständigkeit
OCC / Bildung undTeilhabe
Sachgebietsleiterin Viktoria Braun
Wilhelm-Höpfner-Ring 4
D-39116 Magdeburg
Telefon
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+49 391 540-3447
E-Mail
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Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, können grundsätzlich Leistungen des Bildungspakets erhalten.




[- Volltext

Für Eltern, die auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind, ist es oft nicht leicht, ihren Kindern die gleichen Möglichkeiten in der Freizeit oder in der Schule zu bieten wie Kindern aus Familien mit höheren Einkommen. Doch haben auch bedürftige Kinder und Jugendliche einen Anspruch darauf, bei Tagesausflügen und dem gemeinsamen Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen mitmachen zu dürfen. Hier helfen die Bildungs- und Teilhabeleistungen des sogenannten Bildungspakets. Vom Bildungspaket können bis zu 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche profitieren.

Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
 
Bis maximal zum 18. Lebensjahr:

  • Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu 15,00 EUR gefördert.

Bis maximal zum 25. Lebensjahr:

  • Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit 174,00 EUR jährlich (116,00 EUR für das erste, 58,00 EUR für das zweite Schulhalbjahr) gefördert.
  • Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
  • Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
  • Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
  • Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt.
  • Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen.



[+ Verfahrensablauf

[+ Voraussetzungen

[+ Erforderliche Unterlagen

[+ Rechtsgrundlage(n)

[+ Rechtsbehelf
Verfügbare Formulare
Antrag Otto-City-Card / Bildung und Teilhabe + Stadtpass
[PDF-Dokument : 833 kB]
Anlage zum Antrag auf Leistungen der Otto-City-Card
[PDF-Dokument : 788 kB]
Anlage 2 für eintägige/mehrtägige Fahrten der Schule/Kindertageseinrichtung
[PDF-Dokument : 823 kB]
BuT - Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit von Lernförderung mit Hinweisen
[PDF-Dokument : 117 kB]
Informationsblatt BuT
[PDF-Dokument : 119 kB]
Flyer - Otto-City-Card (OCC)
[PDF-Dokument : 543 kB]
Flyer BuT - Allgemeine Informationen
[PDF-Dokument : 124 kB]