In Sachsen-Anhalt hat jedes Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr einen Rechtanspruch auf die Betreuung und Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege. Kinder haben so die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen Kindern zu lernen, zu spielen und in ihrer Entwicklung gefördert zu werden.
Hauptmenü