Des Weiteren werden Aufgaben des gewerblichen Güterkraftverkehrs und der gewerblichen Personenbeförderung wahrgenommen.
Zu diesen zählen: die Erteilung von Genehmigungen und Lizenzen sowie die Kontrolle der Unternehmen in den Bereichen Nationaler und grenzüberschreitender Linienverkehr, Gewerblicher Güterkraftverkehr und Gewerbliche Personenbeförderung (Gelegenheitsverkehr).
Es wird darum gebeten, von persönlichen Vorsprachen ohne vorherige Absprache abzusehen. In dringenden Fällen setzen sie sich bitte mit dem für sie zuständigen Mitarbeitern unter der bekannten Telefonnummer in Verbindung.