Die Kfz-Zulassungsbehörde ist zuständig für die Zulassung von Fahrzeugen und Anhängern sowie die Überwachung der Einhaltung der Fahrzeug- und Halterpflichten.
Die Kfz-Zulassungsstelle bearbeitet mit Ausnahme der Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen und der Erteilung von Betriebserlaubnissen nach Art. 45 der VO (EU) 2018/858 (nur dort) nur Zulassungen für Autohäuser, Zulassungsdienste und Gewerbetreibende.
Wichtige Hinweise zum Arbeitsablauf der Kfz-Zulassungsstelle:
Folgende wichtige Hinweise gilt es zu berücksichtigen:
- Zulassungsvorgänge werden Montag bis Freitag bis 11:00 Uhr und Dienstag zusätzlich bis 17:00 Uhr angenommen. Über eine Einkürzung der Annahmezeit wird morgens aufgrund der personellen Situation entschieden.
- Es gilt eine Zutrittsbeschränkung - Einzelabfertigung
- Vorgänge, die aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Antragsunterlagen nicht bearbeitet werden, können erst wieder am Folgetag eingereicht werden.
- Fahrzeugzulassungen wichtiger Strukturbereiche wie Rettungsdienste, Exekutive u.A. haben Vorrang.
Wir danken für Ihr Verständnis