November 2023
27.11.2023 bis 27.12.2023, Entwurf 1. Änderung einfacher Bebauungsplan Nr. 311-1 "Hohendodeleber Straße"
Bekanntmachung der Aufstellung der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 311-1 "Hohendodeleber Straße" und öffentliche Auslegung des Entwurfs
Lage zum B-Plan
Zur Auslegung:
Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 24 vom 17.11.2023:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 12. Oktober 2023 beschlossen:
- Der seit dem 24.06.2009 rechtsverbindliche einfache Bebauungsplan Nr. 311-1 „Hohendodeleber Straße“ soll gemäß § 1 Abs. 3 und 8 und gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB geändert werden.
Das Plangebiet liegt in der Flur 344 und wird umgrenzt von:
im Norden: durch die Südgrenze der Hohendodeleber Straße,
im Osten: durch die Ostgrenze der Beimsstraße,
im Süden: durch die Südgrenze des Flurstücks 6030/1 (Straßenflurstück) und die Nordgrenze des Flurstücks 6015,
im Westen: durch die Westgrenze des Flurstücks 10022, die Nordgrenze der Flurstücke 10022, 10023 und die Verlängerung der Ostgrenze des Flurstücks 10023 nach Norden.
Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt. - Geändert wird die Festsetzung zu den zentrenrelevanten Sortimenten. Die Änderung steht in Übereinstimmung mit den Ausweisungen des Flächennutzungsplanes.
- Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
- Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 311-1 „Hohendodeleber Straße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 311-1 „Hohendodeleber Straße“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Hinweise:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 311-1 „Hohendodeleber Straße“ und die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen
in der Zeit vom
27.11.2023 bis einschließlich 27.12.2023
veröffentlicht.
Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg
während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Gebser (Tel.: 0391 540 5393).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
- Planzeichnung zur 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juni 2023 (PDF, 1.1 MB)
- Begründung zur 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juni 2023 (PDF, 934 kB)
Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de.
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift vorgebracht werden. - dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.
September 2023
18.09.2023 bis 17.10.2023, Entwurf vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 428-1.2 "Zum Bördepark"
Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 428-1.2 „Zum Bördepark“
Lage zum B-Plan
Zur Auslegung:
Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 19 vom 08.09.2023:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 20. April 2023 beschlossen:
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 428-1.2 „Zum Bördepark“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 428-1.2 „Zum Bördepark“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen. - Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
- Die Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen werden tatsächlich und eingriffsnah erfolgen. Dabei soll geprüft werden, inwieweit die Bestandsbäume umgesetzt werden können.
Hinweise:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 428-1.2 „Zum Bördepark“ mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen
in der Zeit vom
18.09.2023 bis einschließlich 17.10.2023
veröffentlicht.
Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg
während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Wöbse (Tel.: 0391 540 5389).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juni 2023 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 20.04.2023)
Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juni 2023 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 20.04.2023)
Vorhaben- und Erschließungsplan mit dem Stand Juni 2023 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 20.04.2023)
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und Vitalitätsbeurteilung von Einzelbäumen mit dem Stand Oktober 2022
DIN-Vorschriften
Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de.
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift vorgebracht werden. - dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.
18.09.2023 bis 17.10.2023, 4. Entwurf Bebauungsplan Nr. 174-5 "Sieverstorstraße 39-51"
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 4. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 174-5 „Sieverstorstraße 39 - 51"
Lage zum B-Plan
Zur Auslegung:
Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 19 vom 08.09.2023:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 17.08.2023 beschlossen:
- Der 4. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 174-5 „Sieverstorstraße 39 – 51“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der 4. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 174-5 „Sieverstorstraße 39 - 51“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.
Hinweise:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der 4. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 174-5 „Sieverstorstraße 39-51“ mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen
in der Zeit vom
18.09.2023 bis einschließlich 17.10.2023
veröffentlicht.
Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg
während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322, E-Mail Annette.Mrochen@spa.magdeburg.de).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
Planzeichnung i. d. F. des 4. Entwurfs mit dem Stand April 2023
Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des 4. Entwurfs mit dem Stand April 2023
DIN-Vorschriften
Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de.
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift vorgebracht werden. - dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.
Juli 2023
Auslegung Entwurf Bebauungsplan 428-1.2
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 428-1.2 „Zum Bördepark“
Lage zum B-Plan
Zur Auslegung:
Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 15 vom 14. Juli 2023:
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 428-1.2 „Zum Bördepark“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 428-1.2 „Zum Bördepark“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. - Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
- Die Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen werden tatsächlich und eingriffsnah erfolgen. Dabei soll geprüft werden, inwieweit die Bestandsbäume umgesetzt werden können.
Hinweise:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 428-1.2 „Zum Bördepark“ mit der Begründung
in der Zeit vom
24.07.2023 bis einschließlich 23.08.2023
im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Frau Wöbse (Tel.: 0391 540 5389). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juni 2023 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 20.04.2023)
Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juni 2023 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 20.04.2023)
Vorhaben- und Erschließungsplan mit dem Stand Juni 2023 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 20.04.2023)
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und Vitalitätsbeurteilung von Einzelbäumen mit dem Stand Oktober 2022
Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 428-1.2 „Zum Bördepark“
- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.
Juni 2023
26.06.2023 bis 26.07.2023, Bebauungsplan Nr. 315-3 »Große Diesdorfer Straße/Liebknechtstraße«
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des einfachen 2. Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 315-3 „Große Diesdorfer Straße/Liebknechtstraße“
Lage zum B-Plan
Zur Auslegung:
Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 13 vom 09. Juni 2023:
- Der 2. Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 315-3 „Große Diesdorfer Straße/Liebknechtstraße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 315-3 ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt - Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
- Der 2. Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 315-3 „Große Diesdorfer Straße/Liebknechtstraße“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Hinweise:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der 2. Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 315-3 „Große Diesdorfer Straße/Liebknechtstraße“ mit der Begründung
in der Zeit vom
26.06.2023 bis einschließlich 26.07.2023
im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Frau Gebser (Tel.: 0391 540 5393). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
Planzeichnung i. d. F. des 2. Entwurfs mit dem Stand Januar 2023
Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des 2. Entwurfs mit dem Stand Januar 2023
Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum 2. Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 315-3 „Große Diesdorfer Straße/ Liebknechtstraße“
- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.
Mai 2023
22.05.2023 bis 21.06.2023, Bebauungsplan Nr. 136-2, 1. Änderung "Kastanienstraße Nordseite"
Bekanntmachung der Aufstellung und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 136-2 „Kastanienstraße Nordseite"
Lage zum B-Plan
Zur Auslegung:
Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 11 vom 12.05.2023:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 20. April 2023 beschlossen:
- Der seit dem 29.10.2008 rechtsverbindliche einfache Bebauungsplan Nr. 136-2 „Kastanienstraße Nordseite“ soll gemäß § 1 Abs. 3 und 8 und gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB geändert werden.
Das Plangebiet liegt in der Flur 278, die umgrenzt wird:
- im Norden von der Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1501/159;
- im Osten von der Ostgrenze der Zielitzer Straße (Flurstück 213/12), von der Nordgrenze der Flurstücke 10033, 10034 und deren östlicher Verlängerung, von der Ost- und Südgrenze der Straße Klosterwuhne (Flurstück 10048),
weiter von der West- und Südgrenze der Kleingartenanlage Vogelgesang (West- und Südgrenze des Flurstücks 256/4);
- im Süden von der Nordgrenze der Kastanienstraße (Flurstück 2/2 der Flur 273), der Nordostgrenze des Flurstücks 242/25, vom nördlichen Grenzpunkt dieses Flurstücks zum südöstlichen Grenzpunkt des Flurstücks 207/1 und
dessen West- und Südgrenze sowie der Südgrenze der Flurstücke 10013 und 205/1;
- im Westen von der Ostgrenze der Lübecker Straße (Flurstück 10032) bis zur Nordgrenze des Flurstücks 560/163, von der Westgrenze der Flurstücke 1453/162, 1467/161, 1465/159, 1463/159, von der West- und Nordgrenze des
Flurstücks 1461/159 und der Westgrenze des Flurstücks 1501/159.
Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden
Lageplan, welcher ein Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt. - Geändert wird die Festsetzung der zentrenrelevanten Sortimente. Die Änderung steht in Übereinstimmung mit den Ausweisungen des Flächennutzungsplans.
- Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
- Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 136-2 „Kastanienstraße Nordseite“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 136-2 „Kastanienstraße Nordseite“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Hinweise:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 136-2 „Kastanienstraße Nordseite“ mit der Begründung
in der Zeit vom
22.05.2023 bis einschließlich 21.06.2023
im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs der 1. Änderung mit dem Stand Februar 2023
Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs des Entwurfs mit dem Stand Februar 2023
DIN-Vorschriften
Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 136-2 „Kastanienstraße Nordseite“
- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.
22.05.2023 bis 21.06.2023, Bebauungsplan Nr. 137-1, 1. Änderung "Hundisburger Straße"
Bekanntmachung der Aufstellung und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 137-1 „Hundisburger Straße"
Lage zum B-Plan
Zur Auslegung:
Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 11 vom 12.05.2023:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 20. April 2023 beschlossen:
- Der seit dem 30.10.2009 rechtsverbindliche einfache Bebauungsplan Nr. 137-1 „Hundisburger Straße“ soll gemäß § 1 Abs. 3 und 8 und gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB geändert werden.
Das Plangebiet liegt in der Flur 278, die umgrenzt wird:
- im Norden von der Südgrenze der Flurstücke 165/8, 1345/165, 1219/165, 1218/165, 1198/165, der Westgrenze des Flurstücks 165/4, der Nordgrenze der Flurstücke 165/4, 165/3, 1080/165 und 165/1, der Westgrenze der Flurstücke 164/30 und 164/29, von der Nord- und Westgrenze des Lübecker Privatweges (Westgrenze 162/32, 161/7, 160/6, 159/18, 159/17), weiter von der Südgrenze des Flurstücks 158/7, der Westgrenze und Nordgrenze des Flurstücks 157/14, der Westgrenze des Flurstücks 152/5 und 150/8, von der Süd-, West- und Nordgrenze des Flurstücks 1014/149, der Nordgrenze der Flurstücke 655/148, 1377/149 und 149/2;
- im Osten von der Westseite der Lübecker Straße (Ostgrenze der Flurstücke 149/2, 157/14, 157/15, 1538/153, 159/26, 159/27, 1508/160, 10008, 10010, 10012,1176/164, 164/8, 165/2, 10142, 170/1, 171/3, 508/172, 10041, 10044, 1611, von der Nordgrenze des Flurstücks 1608, der Ostgrenze der Flurstücke 1607 und 191/13);
- im Süden von der Nordgrenze der Hundisburger Straße und Bebertaler Straße (Nordgrenze des Flurstücks 10051, Südgrenze der Flurstücke 190/42, der Süd- und Südwestgrenze der Flurstücke 1578, der Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1500/181, der Südgrenze des Flurstücks 1592, der Südwestgrenze der Flurstücke 1592, 1589 und 1590;
- im Westen von der Ostgrenze der Flurstücke 184/2, 183/3, 182/3, 181/4 und 1441/169.
Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher ein Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt. - Geändert wird die Festsetzung der zentrenrelevanten Sortimente. Die Änderung steht in Übereinstimmung mit den Ausweisungen des Flächennutzungsplans.
- Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
- Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 137-1 „Hundisburger Straße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 137-1 „Hundisburger Straße“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Hinweise:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 137-1 „Hundisburger Straße“ mit der Begründung
in der Zeit vom
22.05.2023 bis einschließlich 21.06.2023
im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Februar 2023
Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs des Entwurfs mit dem Stand Februar 2023
DIN-Vorschriften
Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 137-1 „Hundisburger Straße“
- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.
22.05.2023 bis 21.06.2023, Bebauungsplan Nr. 157-1, 1. Änderung "Neustädter See"
Bekanntmachung der Aufstellung und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 157-1 „Neustädter See“
Lage zum B-Plan
Zur Auslegung:
Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 11 vom 12.05.2023:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 20. April 2023 beschlossen:
- Der seit dem 29.04.2010 rechtsverbindliche einfache Bebauungsplan Nr. 257-1 „Neustädter See“ soll gemäß § 1 Abs. 3 und 8 und gemäß § 2 Abs. 1 BauGB geändert werden im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB.
Das Plangebiet wird umgrenzt:
- im Norden von der Nordgrenze der Flurstücke 10060, 10041, 10042,
- im Osten von der von der Westgrenze des Krähenstieges, von der Nord-, Westund Südgrenze des Bebauungsplanes Nr. 156-1A „Am Krähenberg“, der Nordseite der Barleber Straße, der West- und Südgrenze des Neustädter Sees, der Ostgrenze der Flurstücke 19/2, 20/1, 21/1, 22/2, 10130, 10131, 10132, der Südseite des Heideweges, der Ostgrenze der Flurstücke 346/1 und 348/1 (alle Flurstücke Flur 208),
- im Süden von der Südseite der Flurstücke 348/1, 1729/350 (Flur 208), der Nordgrenze des Flurstückes 644 (Flur 277), der Westgrenze der Straße Am Vogelgesang, der Südgrenze der Flurstücke 10137, 10359, 10141, 10142 und 10143 (Flur 208), der Ostseite der Straße Im Steingewände, der Nord- und Westseite des Zoos, der Südseite der Klosterwuhne und der Südseite der Ebendorfer Chaussee,
- im Westen von der Ostseite des Magdeburger Ringes, der Südgrenze der Flurstücke 10095, 385, der Ostgrenze des Flurstückes 385, der Nordgrenze des Flurstückes 384, der Westgrenze des Flurstückes 376, der Süd- und Westgrenze des Flurstückes 10088, der Südgrenze der Flurstückes 10002 und deren westlicher Verlängerung und weiter von der Ostseite des Magdeburger Ringes (alle Flurstücke Flur 208).
Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher ein Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt. - Geändert wird die Festsetzung der zentrenrelevanten Sortimente. Die Änderung steht in Übereinstimmung mit den Ausweisungen des Flächennutzungsplans.
- Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
- Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 157-1 „Neustädter See“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 157-1 „Neustädter See“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Hinweise:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 157-1 „Neustädter See“ mit der Begründung
in der Zeit vom
22.05.2023 bis einschließlich 21.06.2023
im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Januar 2023
Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs des Entwurfs mit dem Stand Januar 2023
DIN-Vorschriften
Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 157-1 „Neustädter See“
- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.
22.05.2023 bis 21.06.2023, Bebauungsplan Nr. 201-1 "Nördlich Olvenstedter Platz/Albert-Vater-Straße"
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des einfachen Bebauungsplans Nr. 201-1 „Nördlich Olvenstedter Platz/Albert-Vater-Straße“
Lage zum B-Plan
Zur Auslegung:
Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 11 vom 12.05.2023:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 20. April 2023 beschlossen:
- Der Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 201-1 „Nördlich Olvenstedter Platz/Albert-Vater-Straße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 201-1 ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt. Kein Bestandteil des Geltungsbereiches ist der rechtskräftige vorhabenbezogene Bebauungsplanes Nr. 201-2.1 "Olvenstedter Platz/ Stormstraße". - Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
- Der Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 201-1 „Nördlich Olvenstedter Platz/Albert-Vater-Straße“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Hinweise:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 201-1 „Nördlich Olvenstedter Platz/Albert-Vater-Straße“ mit der Begründung
in der Zeit vom
22.05.2023 bis einschließlich 21.06.2023
im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Gebser (Tel.: 0391 540 5393).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Januar 2023
Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs des Entwurfs mit dem Stand Januar 2023
DIN-Vorschriften
Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 201-1 „Nördlich Olvenstedter Platz/Albert-Vater-Straße“
- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.
22.05.2023 bis 21.06.2023, 4. Änderung 5. Entwurf Bebauungsplan Nr. 223-1 "Schlachthof"
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 5. Entwurfs der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 223-1 „Schlachthof“
Lage zum B-Plan
Zur Auslegung:
Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 11 vom 12.05.2023:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 20. April 2023 gemäß vorliegendem Änderungsantrag DS0510/22/2/1 beschlossen:
Der geänderte Bebauungsplan ist als 5. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 223-1 „Schlachthof“ 4. Änderung erneut für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB sind Stellungnahmen nur zu dem geänderten Teil abzugeben. Der geänderte Teil bezieht sich auf die Erhöhung der zulässigen Vollgeschosse um jeweils ein Vollgeschoss.
Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.
Hinweise:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der 5. Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 223-1 „Schlachthof“ mit der Begründung
in der Zeit vom
22.05.2023 bis einschließlich 21.06.2023
im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Bruhn (Tel.: 0391 540 5391).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
Planzeichnung i. d. F. des 5. Entwurfs mit dem Stand September 2022 (geändert gemäß Änderungsantrag DS0510/22/2/1 des Stadtrats vom 20.04.2023)
Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des 5. Entwurfs mit dem Stand September 2022 (geändert gemäß Änderungsantrag DS0510/22/2/1 des Stadtrats vom 20.04.2023)
DIN-Vorschriften
Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum 5. Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 223-1 „Schlachthof“
- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.
22.05.2023 bis 21.06.2023, 5. Änderung 3. Entwurf Bebauungsplan Nr. 223-1 "Schlachthof"
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 3. Entwurfs der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 223-1 „Schlachthof“
Lage zum B-Plan
Zur Auslegung:
Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 11 vom 12.05.2023:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 20. April 2023 gemäß vorliegendem Änderungsantrag DS0514/22/1/1 beschlossen:
Der geänderte Bebauungsplan ist als 3. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 223-1 „Schlachthof“, 5. Änderung erneut für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB sind Stellungnahmen nur zu dem geänderten Teil abzugeben. Der geänderte Teil bezieht sich auf die Erhöhung der zulässigen Vollgeschosse um jeweils ein Vollgeschoss.
Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.
Hinweise:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der 3. Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 223-1 „Schlachthof“ mit der Begründung
in der Zeit vom
22.05.2023 bis einschließlich 21.06.2023
im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Bruhn (Tel.: 0391 540 5391).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
Planzeichnung i. d. F. des 3. Entwurfs mit dem Stand September 2022 (geändert gemäß Änderungsantrag DS0514/22/1/1 des Stadtrats vom 20.04.2023)
Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des 3. Entwurfs mit dem Stand September 2022 (geändert gemäß Änderungsantrag DS0514/22/1/1 des Stadtrats vom 20.04.2023)
DIN-Vorschriften
Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum 3. Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 223-1 „Schlachthof“
- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.
April 2023
11.04.2023 bis 11.05.2023, Bebauungsplan Nr. 111-2, 2. Änderung »Olvenstedter Graseweg«, 5. Entwurf
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 5. Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 111-2 „Olvenstedter Graseweg“
Lage zum B-Plan
Zur Auslegung:
Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 08 vom 31. März 2023:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 16. März 2023 beschlossen:
- Der 5. Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 111-2 „Olvenstedter Graseweg“und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der 5. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 111-2 „Olvenstedter Graseweg“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.
Hinweise:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der 5. Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 111-2 „Olvenstedter Graseweg“ mit der Begründung,
in der Zeit vom
11.04.2023 bis einschließlich 11.05.2023
im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand November 2022 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 16.03.2023)
Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand November 2022
Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum 5. Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 111-2 „Olvenstedter Graseweg“
- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.
11.04.2023 bis 11.05.2023, Bebauungsplan Nr. 114-1, 1. Änderung »Hanns-Eisler-Platz
Bekanntmachung der Aufstellung und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 114-1 „Hanns-Eisler-Platz“
Lage zum B-Plan
Zur Auslegung:
Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 08 vom 31. März 2023:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 16. März 2023 beschlossen:
- Der seit dem 30.10.2009 rechtsverbindliche einfache Bebauungsplan Nr. 114-1 „Hanns-Eisler-Platz“ soll gemäß § 1 Abs. 3 und 8 und gemäß § 2 Abs. 1 BauGB geändert werden im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB.
Das Plangebiet wird umgrenzt:
- im Norden von der Nordgrenze der Flurstücke 26/20, 26/19, 26/6 und der östlichen Verlängerung der Nordgrenze des Flurstücks 26/6 bis zu Schnittkante mit der südwestlichen Verlängerung der Nordwestgrenze des Flurstücks 10020, von der Nordwestgrenze des Flurstücks 10021 und deren nordöstlicher Verlängerung (Flur 283), von der Nordwestgrenze der Flurstücke 10003, 10131, 10130, 10128, 204/28, 209/28, 10101, 10089, 10096, 10098, 10099, 229, 231, 232, 233, 28/13, 28/14, 28/15, 28/16, 28/33 (Flur 289);
- im Osten von der Ostgrenze der Flurstücke 28/33, 10032, 10030 (Flur 289), 10089, 10032, 10039, 10038, 10085, 10053, 10054, 10067, 10011, 10073, 10112, 266, weiter von der Westgrenze des Magdeburger Ringes im Flurstück 10074 (Flur 286);
- im Süden von der Nordgrenze der Ebendorfer Chaussee (Flurstück 434 Flur 286)
- im Westen von der Westgrenze der Flurstücke 357, 10197, 302, 10193, 300, 298, 10189, weiter von der Südgrenze der Straße Kannenstieg (Flurstück 10128), von der Westgrenze des Flurstücks 10127 und deren südlicher Verlängerung, von der Westgrenze der Flurstücke 313, 284, 282, der Südgrenze der Flurstücke 281, 279 (Flur 286), von der Ostgrenze der Straße Neuer Sülzeweg (Flurstücke 10126 (Flur 289), 10080, 10073, 10068, von der Nordgrenze der Straße Großer Kannenstieg (Nordgrenze Flurstück 10085 (Flur 283), weiter von der Ostgrenze der Flurstücke 27/4, 27/3, 57/17, 26/2, 26/16, 26/18 (Flur 283).
Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt. - Geändert wird die Aufzählung der zentrenrelevanten Sortimente. Die Änderung steht in Übereinstimmung mit den Ausweisungen des Flächennutzungsplanes.
- Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
- Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 114-1 „Hanns-Eisler-Platz“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der geänderte Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 114-1 „Hanns-Eisler-Platz“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.
Hinweise:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 114-1 „Hanns-Eisler-Platz“ mit der Begründung
in der Zeit vom
11.04.2023 bis einschließlich 11.05.2023
im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand November 2022
Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand November 2022
Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 114-1 „Hanns-Eisler-Platz“
- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.
11.04.2023 bis 11.05.2023, Bebauungsplan Nr. 238-5, 1. Änderung »Franckestraße«
Bekanntmachung der Aufstellung und öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 238-5 „Franckestraße“
Lage zum B-Plan
Zur Auslegung:
Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 08 vom 31. März 2023:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 16. März 2023 beschlossen:
- Der seit dem 21.06.2006 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 238-5 „Franckestraße“ soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB geändert werden.
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung wird umgrenzt:
- im Norden: durch eine Grenze, die in der Mitte der Straßenbahntrasse Hasselbachstraße verläuft,
- im Osten: durch die Ostseite der Otto-von Guericke Straße,
- im Süden: durch die Südseite der Franckestraße,
- im Westen: durch die Ostseite der Bahnhofstraße.
Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans wird aus dem Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Magdeburg entwickelt. Im Flächennutzungsplan ist dieses Gebiet als gemischte Baufläche dargestellt. - Von einer frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung sowie von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird in Anwendung des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen.
- Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 238-5 „Franckestraße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 238-5 „Franckestraße“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.
Hinweise:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 238-5 „Franckestraße“ mit der Begründung,
in der Zeit vom
11.04.2023 bis einschließlich 11.05.2023
im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Lehmann (Tel.: 0391 540 5394). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand November 2022
Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand November 2022
Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 238-5 „Franckestraße“
- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.
24.04.2023 bis 24.05.2023, Bebauungsplan Nr. 229-8 "Hans-Grade-Straße"
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 229-8 „Hans-Grade-Straße“
Lage zum B-Plan
Zur Auslegung:
Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 09 vom 14.04.2023:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 19. Januar 2023 beschlossen:
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 229-8 „Hans-Grade-Straße“ und die Begründung/Umweltbericht werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 229-8 „Hans-Grade-Straße“ und die Begründung/Umweltbericht sind gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. - Die 9 Standorte der Ersatzpflanzungen nach Baumschutzsatzung sind vollständig in Kapitel 7 des Umweltberichts zu übernehmen. Sämtliche 9 Standorte für Ersatzpflanzungen sind in den textlichen Festsetzungen auszuführen.
- Die vorgeschlagenen Ersatzpflanzungen sind im Rahmen der TöB-Beteiligung auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen (u.a. Denkmalschutz, Leitungsrecht, Naturschutz, Flächenverfügbarkeit).
- Sollte sich an den vorgesehenen Standorten keine Möglichkeit für Ersatzpflanzungen ergeben, so müssen hierfür konkrete Ersatzstandorte, vorzugsweise im Bereich Neu Olvenstedt, erbracht werden.
- Die Ersatzpflanzungen sind durch den Vorhabenträger über eine unbefristete selbstschuldnerische Bankbürgschaft abzusichern, um sicherzustellen, dass diese auch bei Nichterfüllung realisiert werden können.
- Da in der Zwischenabwägung (DS0272/22) eine abschließende Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde fehlt und auch auf Nachfrage in den Ausschüssen nicht vorgelegt werden konnte, ist die vollständige Korrespondenz zum Bebauungsplan Nr. 229-8 zwischen Stadtplanungsamt (bzw. dem Dezernat VI insgesamt) und Unterer Naturschutzbehörde bis spätestens März 2023 in den Ausschüssen für Umwelt und Energie sowie Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr schriftlich vorzulegen.
Hinweise:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 229-8 „Hans-Grade-Straße“ mit der Begründung, einschließlich Umweltbericht
in der Zeit vom
24.04.2023 bis einschließlich 24.05.2023
im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Schäffer (Tel.: 0391 540 5470).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Oktober 2022 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 19.01.2023)
Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Oktober 2022 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 19.01.2023)
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 229-8 „Hans-Grade-Straße“. Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:
- Bevölkerung und menschliche Gesundheit – mit Aussagen u. a. zu Schwellenwertüberschreitungen für Schall- und Lärmpegel
- Biologische Vielfalt – mit Aussagen u. a. zu Beseitigung der vorhandenen Gehölz- und Grünlandbiotope
- Luft und Klima – mit Aussagen zum Grundwasser, Oberflächenwasser
- Landschaft – mit Aussagen u. a. zum Verlust der naturnahen, gliedernden Grünstruktur
- Fläche – mit Aussagen u. a. zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden
- Boden – mit Aussagen u. a. zur Versiegelung der Böden
- Wasser – mit Aussagen u. a. zum Grundwasser, Oberflächenwasser
- Kultur und sonstige Sachgüter – mit Aussagen u. a. Vorkommen unentdeckter Bodendenkmäler
Schalltechnische Untersuchung, Stand: 19.01.2021
Angaben umweltbezogener Informationen
- umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde, Stand: 29.05.2018
- umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde, Stand: 09.07.2018
- umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde, Stand: 22.05.2018
- umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde, Stand: 16.07.2018
Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 229-8 „Hans-Grade-Straße“
- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.
Februar 2023
Januar 2023
Auslegung 3. Entwurf Bebauungsplan 174-5
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 3. Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 174-5 „Sieverstorstraße 39-51“
Lage zum B-Plan
Zur Auslegung:
Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 35 vom 22.12.2022:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 8. Dezember 2022 beschlossen:
- Der 3. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 174-5 „Sieverstorstraße 39 - 51“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der 3. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 174-5 „Sieverstorstraße 39 - 51“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Die von der Änderung des Entwurfs berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.
Hinweise:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der 3. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 174-5 „Sieverstorstraße 39-54“ mit der Begründung
in der Zeit vom
09.01.2023 bis einschließlich 08.02.2023
im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand August 2022
Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand August 2022
Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum 3. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 174-5 „Sieverstorstraße 39-54“
- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.
Auslegung Entwurf Bebauungsplan 481-1
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 481-1 „Iltisweg“
Lage zum B-Plan
Zur Auslegung:
Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 35 vom 22.12.2022:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 8. Dezember 2022 beschlossen:
- Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Norden geringfügig geändert. Das Plangebiet wird wie folgt neu umgrenzt:
- im Norden: durch eine im Flurstück 6063/1 der Flur 466 verlaufenden Verbindung einer in einem Abstand von 9 m in nördlicher Richtung parallel zu der Nordgrenze des Flurstücks 7508/01 der Flur 465 (Wolfsweg) verlaufenden Linie und einer lotrecht zu der Westgrenze des Flurstückes 6043 der Flur 466 verlaufenden Linie, welche 5 m nördlich des gemeinsamen Grenzpunkts der Flurstücke 6043 und 6042/7 der Flur 466 endet,
- im Osten: durch die Ostgrenzen der Flurstücke 6063/1, 6044/1, 6044/2, 6061/1 (Iltisweg) und 6060/10 (alle Flur 466),
- im Süden: durch die Südgrenzen der Flurstücke 6061/1 und 6061/2, durch die Ostgrenze des Flurstücks 6063/20, durch die Südgrenzen der Flurstücke 6062/1 und 6063/1 sowie die Außengrenzen des Flurstücks 6063/11 (alle Flur 466),
- im Westen: durch die Westgrenze des Flurstücks 6063/1 der Flur 466, durch die Südgrenze des Flurstücks 7506/2 der Flur 465 sowie der nördlichen Verlängerung der Westgrenze des Flurstücks 7508/1 (Wolfsweg) der Flur 465.
Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt. - Der Flächennutzungsplan weist die Fläche als Wohnbaufläche und in einem nördlichen Teilbereich als Landwirtschaftliche Nutzfläche aus. Aufgrund dieser Teilflächenausweisung ist der Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Magdeburg im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB zu ändern, um den Bebauungsplan vollständig aus dem Flächennutzungsplan ableiten zu können.
- Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 481-1 „Iltisweg“ und die Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 481-1 „Iltisweg“ und die Begründung mit Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Hinweise:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 481-1 „Iltisweg“ mit der Begründung, einschließlich Umweltbericht
in der Zeit vom
09.01.2023 bis einschließlich 08.02.2023
im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Callehn (Tel.: 0391 540 5382).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand September 2022
Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand September 2022
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 481-1 „Iltisweg“. Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:
- Mensch – mit Aussagen u. a. zum Erhalt/Entwicklung eines belastungsfreien und sicheren Wohn- und Arbeitsumfelds, Vermeidung von Umwelteinwirkungen, Vermeidung von Auswirkungen auf menschliche Gesundheit
- Tiere und Pflanzen – mit Aussagen u. a. zu potenziell-natürlichen Vegetationen, Biotoptypen, Baumschutz, Artenschutz (Feldhamster, Brutvögel) u. ä.
- Luft und Klima – mit Aussagen u. a. zur Klimaregion, Zufuhr von Kaltluft, Luftaustauschbereich
- Landschaft – mit Aussagen u. a. zu Ausprägungsformen von Landschafts- und Stadträumen
- Fläche und Boden – mit Aussagen u. a. zur Versiegelung, Verdichtung, Abtragung und Aufschüttung
- Wasser – mit Aussagen u. a. zum Vorkommen von Obergewässern, Grundwasserneubildungsrate/Grundwassergefährdung
- Kultur und sonstige Sachgüter – mit Aussagen u. a. zum Vorkommen archäologischer Denkmale
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Stand September 2021
Schalltechnische Untersuchung, Stand: 30.07.2021
Baugrundgutachten, Stand 06.12.2021
Angaben umweltbezogener Informationen vom 30.10.2020
- umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde
- umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde
- umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde
- umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde
Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 481-1 „Iltisweg“
- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.