Folgende Unterlagen sind durch den Antragsteller zur Erlangung eines Parkausweises für schwerbehinderte Menschenmit außergewöhnlicher Gehbehinderung (AG), für blinde Menschen (BI) oder für schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie einzureichen:
- formloser Antrag
- Kopie des Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite)
- 1 Paßbild
- Für schwerbehinderte Menschen ohne "AG" mit Merkmal "G" und "B" und einem Behindertengrad von mind. 70% ist zusätzlich noch eine Bescheinigung vom Landesverwaltungsamt Magdeburg (Olvenstedter Strasse 1-2) einzureichen.
Die Bearbeitung des Antrages dauert in der Regel max. 10 Tage. Mit Fragen wenden Sie sich bitte an die Straßenverkehrsbehörde im Tiefbauamt.