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Bei Problemen mit dem Nachbarn empfiehlt es sich zuallererst, ein sachliches Gespräch mit dem Nachbarn zu führen und auf die gesetzlich geregelten Ruhezeiten hinzuweisen. Verstöße werden meist aufgrund der fehlenden Kenntnis über solche Regelungen begangen.

Sollte ein Gespräch mit dem Nachbarn nicht fruchten und dieser weiter in den Ruhezeiten seinen Rasen mähen, können Sie auch eine schriftliche Anzeige an die zuständige Behörde richten (Inhalt der Anzeige: Ort, Tag, Zeit, ggf. Dauer des Betriebes des Rasenmähers, Name des Nachbarn; Bereitschaft, als Zeuge zur Verfügung zu stehen).
Aufgrund dieser Anzeige wird dann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Sollte die Belästigung so erheblich sein, dass Sie nicht erst die erzieherische Wirkung eines Bußgeldes abwarten können, besteht von Montag bis Freitag zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr die Möglichkeit, unter 0391/540 5400 den Ordnungsamtlichen Außendienst zu informieren. Im Rahmen der personellen Möglichkeiten wird dann gleich versucht, jemanden zum Tatort zu beordern. Außerhalb der genannten Zeiten und an den Wochenenden können Sie sich an die Polizei wenden.

Neben den genannten Möglichkeiten können Sie auch privatrechtlich gegen einen Nachbarn, der sich nicht an die Ruhezeit hält, vorgehen. Ich empfehle Ihnen, sich hierzu mit einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen.