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Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen beim Einfahren in die Umweltzonen eine Plakette.

Die Plakettenzuordnung bei ausländischen Fahrzeugen erfolgt nach der europäischen Abgasnorm des Fahrzeuges, soweit sie aus den Fahrzeugpapieren erkennbar ist oder auf andere Weise nachgewiesen werden kann. Bei Fahrzeugen, für die kein Nachweis über die Einhaltung einer bestimmten Abgasnorm vorgelegt werden kann, richtet sich die Plakettenzuordnung gemäß §6 der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immisionsschutzgesetzes (35.BImSchV) nach dem Datum der Erstzulassung des Fahrzeuges. 

In der nachfolgenden Tabelle ist ein Überblick über die Kennzeichnung ausländischer Fahrzeuge anhand des Datums der Erstzulassung dargestellt.

Eurostufe Schadstoffgruppe Erstzulassung PKW Erstzulassung LKW Plakette
Diesel
Euro 1 oder älter 1 vor 01.01.1997 vor 01.10.1996 keine
Euro 2 2 ab 01.01.1997 bis 31.12.2000 ab 01.10.1996 bis 30.09.2001 rote
Euro 3 3 ab 01.01.2001 bis 31.12.2005 ab 01.10.2001 bis 30.09.2006 gelbe
Euro 4 4 ab 01.01.2006 ab 01.10.2006 grüne
Benziner
vor Euro 1 (ohne G-Kat) 1 vor 01.01.1993   keine
Euro 1 und besser 4 ab 01.01.1993   grüne

Quelle:  Internetseite Berlin - Informationen zur Umweltzone Berlin (www.berlin.de)
(Abweichungen sind im Einzelfall möglich)