Die Kennzeichnung einer Umweltzone erfolgt über eine Verkehrsbeschilderung. Verkehrsschilder mit der Aufschrift „Umweltzone“ machen das Gebiet kenntlich. Dazu wurden in der Straßenverkehrsordnung die nachfolgend dargestellten Verkehrszeichen gemäß § 41 Abs. 2 Nr. 6 der StVO geschaffen. Auf dem Zusatzzeichen zum Zeichen 270.1 werden die farbigen Plaketten angegeben, mit denen Fahrzeuge in der Umweltzone freie Fahrt haben.
|
||
Verkehrszeichen 270.1
Beginn der Umweltzone
|
Zusatzzeichen |
Verkehrszeichen 270.2 Ende der Umweltzone |