Das Land Sachsen-Anhalt ordnete mit Wirkung vom 01. September 2011 die Umweltzone - als Maßnahme des Luftreinhalteplanes - für die Stadt Magdeburg an.
- Bis 31. Dezember 2012 dürften Kraftfahrzeuge (LKW und PKW) mit gelber und grüner Plakette in die Umweltzone einfahren.
- Seit 01. Januar 2013 dürfen Kraftfahrzeuge (LKW und PKW) nur noch mit der grünen Plakette in die Umweltzone einfahren.
- Norden: Albert-Vater-Straße (B1) und Walther-Rathenau-Straße
- Osten: Schleinufer und Steubenallee
- Süden: Erich-Weinert-Straße und Am Fuchsberg
- Westen: Europa-, West- und Südring
Frei befahrbar sind :
- Magdeburger Ring
- Maybachstraße
- Johannesbergstraße
- Zufahrt zum Allee-Center und die daneben liegenden Parkplätze im Bereich Fürstenwallstraße
Was sind Umweltzonen und warum gibt es sie?
Umweltzonen sind räumlich begrenzte Gebiete, in denen nach festgelegten Zeitpunkten nur noch Kraftfahrzeuge (LKW und PKW) fahren dürfen, die bestimmte Abgasstandardwerte einhalten. Diese Kraftfahrzeuge müssen mit der entsprechenden Plakette gekennzeichnet sein. Fahrzeuge ohne zulässige Plakettenkennzeichnung dürfen grundsätzlich nicht mehr in die Umweltzone einfahren.
Die insbesondere in Ballungsräumen und Gebieten mit hoher Verkehrsdichte häufigen und regelmäßigen Überschreitungen der EU-Luftqualitätsgrenzwerte für Feinstaub PM10 und Stickstoffdioxid NO2 stellen für den Menschen ein Gesundheitsrisiko dar. Wesentlicher Verursacher ist dabei der motorisierte Straßenverkehr. Mit der Einführung von Umweltzonen sollen die verkehrsbedingten Emissionen verringert und damit dauerhaft zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung beitragen.