Der Bürgerservice der Landeshauptstadt Magdeburg informiert:
Urlaub im Ausland - rechtzeitige Beantragung von Personaldokumenten
Mit Beginn der Urlaubszeit stellt sich für viele Bürger wieder die Frage:
- Welches Dokument benötige ich, um ins Urlaubsland meiner Wahl zu kommen?
- Wie lange muss der Reisepass/Personalausweis noch gültig sein?
Deshalb sollten Sie auf jeden Fall rechtzeitig die Gültigkeit Ihres Dokumentes überprüfen und sich informieren, ob Sie im Besitz der notwendigen Unterlagen sind.
Die geltenden Reisebestimmungen der EU-Mitglieds- und anderer Staaten erfahren Sie am einfachsten über Ihren Reiseveranstalter.
Hilfreich sind auch die Informationen des Auswärtigen Amtes unter der Internetadresse: www.auswaertiges-amt.de.
Hier einige aktuelle Hinweise zu den Fristen und Bearbeitungszeiten von Personaldoku-menten:
- Personalausweise müssen mindestens zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden.
- Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung von Reisepässen in der Bundesdruckerei liegt gegenwärtig bei ca. 3 Wochen.
Beantragen Sie im Bedarfsfall bitte rechtzeitig Ihren Reisepass, da nur in ganz besonderen Einzelfällen ein „vorläufiger Reisepass“ ausgestellt werden darf.
Ansonsten kann es teuer werden! Die Ausstellung eines Expresspasses ist kurzfristig möglich (Bearbeitungszeit 3 Werktage), es wird jedoch eine zusätzliche
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 32,00 Euro erhoben. - Kinderreisepässe werden nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt.
- In den Reisepass der Eltern werden keine Kinder mehr eingetragen.
Weitere Hinweise zur Beantragung von Personaldokumenten erhalten Sie über die Behörenrufnummer 115 und auf den Internetseiten der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/buegerservice oder direkt im BürgerBüro Ihrer Wahl BürgerBüro Ihrer Wahl.