Erteilung der Aufenthaltserlaubnis: 50,00 Euro
jede Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 46,50 Euro
Wechsel des Aufenthaltszweck: 49,00 Euro
Antragsteller, die ihren Lebensunterhalt mit Leistungen nachdem SGB II oder XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bestreiten, sind von den Gebühren befreit. Ein aktueller Bescheid des Jobcenters oder des Sozialamtes muss vorgelegt werden. Für türkische Staatsangehörige können unter Umständen abweichende Gebühren gelten.