Inhalt

Erteilung der Aufenthaltserlaubnis:                         50,00 Euro

jede Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis:    46,50 Euro

Wechsel des Aufenthaltszweck:                                 49,00 Euro


Antragsteller, die ihren Lebensunterhalt mit Leistungen nachdem SGB II oder XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bestreiten, sind von den Gebühren befreit. Ein aktueller Bescheid des Jobcenters oder des Sozialamtes muss vorgelegt werden. Für türkische Staatsangehörige können unter Umständen abweichende Gebühren gelten.