Die Unterlagen müssen im Rahmen der Antragsstellung eingescannt und im PDF Format hochgeladen werden.
Ein Absenden des Antrags ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Antragsformular kann nicht zwischengespeichert werden. Aus diesem Grund sollten Sie alle der nachfolgend benannten Unterlagen vollständig vorbereiten, bevor Sie auf den Antrag klicken!
- Gültiger Reisepass/Nationalpass bzw. Passersatz (Hauptseite)
- Gültiges Visum zur Einreise zum Zweck des Familiennachzugs (mit Zusatzblatt und Einreisestempel), sofern vorhanden, oder
- Kopie des aktuellen Aufenthaltstitels inklusive Zusatzblatt oder Fiktionsbescheinigung, sofern vorhanden
- Ausweisdokumente des EU/EWR-Bürgers (Nationalpass oder Identitätskarte)
- Arbeitsverträge aller Beschäftigungsverhältnisse der EU/EWR-Bezugsperson und von Ihnen (sofern vorhanden)
- Die letzten sechs Gehaltsabrechnungen der Bezugsperson und von Ihnen (sofern vorhanden)
- Im Fall der Selbständigkeit:
- betriebswirtschaftliche Auswertungen des vergangenen Jahres und des laufenden Jahres (bis zum Monat der Antragstellung), Einkommenssteuerbescheide der letzten zwei Jahre, im Falle der kürzlichen Unternehmensgründung die Summen- und Saldenliste des letzten Kalenderjahres
- aktueller Nachweis einer Krankenversicherung. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Es reicht die Vorlage einer Mitgliedsbescheinigung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten.
- Eheurkunde (bei ausländischen Urkunden mit Legalisation oder Haager Apostille)
- bei alleinerziehenden Elternteilen: Nachweis über das alleinige Personensorgerecht oder Einverständniserklärung des im Ausland lebenden gemeinsam sorgeberechtigten Elternteils (+ Kopie des Passes zum Abgleich der Unterschrift)
- eine aktuelle, durch den Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung
Bitte beachten Sie: Eine Wohnungsgeberbescheinigung ist keine Mietbescheinigung. Eine Vorlage für die Mietbescheinigung ist an dieser Dienstleistung angehängt und kann ausgedruckt werden.
Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde im Rahmen der Ihnen obliegenden Mitwirkungspflicht weitere Unterlagen anfordern. Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden.