Inhalt
Beherbergungseinrichtungen sind verpflichtet, sich bei der Landeshauptstadt Magdeburg anzumelden. Bei der Anmeldung sind das Datum der Betriebsaufnahme, der Name und die Anschrift der Beherbergungseinrichtung sowie des Beherbergungsunternehmens anzugeben. Hierfür steht ein Onlineformular zur Verfügung. Nach der Anmeldung erhält das Beherbergungsunternehmen von der Stadt eine Bestätigung sowie Informationen zum Verfahren der Steueranmeldung. Die Beherbergungsteuer ist von dem Gast an das Beherbergungsunternehmen zu entrichten und wird durch das Beherbergungsunternehmen bis zum 15. Tag des Folgemonats bei der Stadt angemeldet. Bis zum 30. Tag nach Ablauf des Folgemonats ist das Beherbergungsunternehmen verpflichtet, die Steuer selbstständig an die Stadt zu überweisen. Das erforderliche Kassenzeichen wird nach Eingang der Anmeldung für die Beherbergungseinrichtung bereitgestellt. Die Bankdaten der Stadt sind in der Steueranmeldung enthalten. Sollte das Beherbergungsunternehmen die Beherbergungsteuer von dem Gast nicht einbehalten können, muss das Beherbergungsunternehmen die Steuer nicht aus eigenen Mitteln zahlen. In der Steueranmeldung sind die Namen der betreffenden Gäste, Wohnanschrift, Geburtsdatum, Daten der An- und Abreise sowie das Beherbergungsentgelt anzugeben. In diesem Fall wird die Beherbergungsteuer direkt von der Stadt gegenüber dem Gast festgesetzt. Steuerbefreiungen für Beherbergungen können bereits bei der Einbehaltung der Beherbergungsteuer berücksichtigt werden. Falls eine Steuerbefreiung nicht berücksichtigt wurde, hat der Beherbergungsgast die Möglichkeit, die Erstattung der einbehaltenen und abgeführten Beherbergungsteuer bei der Stadt zu beantragen. (Die Steueranmeldung wird online rechtzeitig für die Beherbergungsteuerzahlung ab dem 01.04.2025 zur Verfügung stehen.)