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Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung des Entwurfs, Änderung des Titels des Bebauungsplans und geringfügige Änderung des Geltungsbereichs zum Bebauungsplan Nr. 483-6 „Fahlberg-List"




DS0325_24_Anlage 1_Lageplan


Zur Auslegung:

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 17.10.2024 beschlossen:

Beschlusstext

  1. Der Titel des Bebauungsplans wird von „Elb-Hafen“ in „Fahlberg-List“ geändert.
  2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird geringfügig geändert. Das Plangebiet wird wie folgt neu umgrenzt:
    -im Norden: durch die nördliche Begrenzung des Flurstücks 1530 der Flur 476;
    -im Osten: durch den Flußlauf der Elbe;
    -im Süden: durch die südliche Begrenzung der Straßenverkehrsfläche der Thüringer Straße (Flurstücke 4004 und 4005 der Flur 477, Flurstück 7656 der Flur 476);
    -im Westen: durch die östliche Begrenzung der Straßenverkehrsfläche der Straße Alt Salbke, die östliche Begrenzung des Flurstücks 5528, die südliche, westliche und nördliche Begrenzung des Flurstücks 5529/2 (alle Flur 476), weiterverlaufend auf der östlichen Begrenzung der Straßenverkehrsfläche der Straße Alt Salbke, die nördliche Begrenzung der Straßenverkehrsfläche der Oschersleber Straße weiterverlaufend an der westlichen Begrenzung des Nachtigallenstiegs.

    Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 35 ha. Das in seiner Begrenzung Vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

  3. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 483-6 „Fahlberg-List" und die Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  4. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 483-6 „Fahlberg-List" und die Begründung mit Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

  1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 483-6 und die Begründung mit Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen

    in der Zeit vom

    18.11.2024 bis einschließlich 18.12.2024

    veröffentlicht.

  2. Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachdienst Stadtplanung und Vermessung Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

    während der Dienstzeiten

    montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
    mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

    für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

    Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Callehn (Tel.: 0391 540 5382). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Dezernats für Umwelt und Stadtentwicklung auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:



Die der Planung zu Grunde liegenden Gutachten und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften) können bei der Landeshauptstadt Magdeburg, Fachdienst Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

    - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: fb64-beteiligung@stadt.magdeburg.de, oder
    - über die Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de

    Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden.

  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der »Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung«, die mit ausliegt.