Ehrenamtliche Verwaltungsrichterinnen und -richter gesucht
Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter müssen keine juristischen Fachkenntnisse besitzen und nehmen gleichberechtigt neben den Berufsrichterinnen und -richtern an der Rechtsfindung teil. Die für Magdeburg zu wählenden Personen sollen ihren Wohnsitz in der Stadt haben und dürfen nicht von der Wählbarkeit bzw. der Fähigkeit zur Wahrnehmung öffentlicher Ämter ausgeschlossen sein. Das Ehrenamt darf von Angehörigen des Öffentlichen Dienstes sowie von Personen im Beamten- und Angestelltenverhältnis öffentlich-rechtlicher Körperschaften nicht ausgeübt werden. Außerdem sind einige Berufsgruppen, zum Beispiel der Rechtspflege, von der Berufung in diese Funktion am Verwaltungsgericht ausgeschlossen. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden an ihren Einsatztagen von der Arbeit freigestellt und erhalten ihren Verdienstausfall ersetzt. Zudem werden Regelungen getroffen, dass sie voraussichtlich nicht mehr als zu zwölf Sitzungen im Jahr herangezogen werden.
Bereitschaftserklärungen von Magdeburgerinnen und Magdeburgern, die ein solches Ehrenamt ausüben möchten, werden ab sofort vom Amt für Statistik, Wahlen und Digitalisierung der Landeshauptstadt Magdeburg entgegengenommen. Sie können sehr einfach über ein digitales Formular eingereicht werden, das im Bereich »Wahlen von Schöffinnen und Schöffen« verlinkt ist. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Oktober 2024 um 10.00 Uhr.