ungenutzter ehemaliger Pachtgarten, unbebaut
zulässige NutzungDas Grundstück ist nach § 34 BauGB straßenbegleitend bebaubar. Die Zulässigkeit eines konkreten Bauvorhabens ist im Rahmen eines baurechtlichen Verfahrens zu prüfen.
ErschließungDie verkehrliche Erschließung ist durch die öffentliche Straße „Am Schweineanger“ gesichert. Dabei handelt es sich um eine Anliegerstraße ohne Fußwege. Die Straße ist mit einer Bitumendeckschicht versehen. Versorgungsleitungen für Trinkwasser, Abwasser, Gas und Strom sind im öffentlichen Straßenraum vorhanden. Auf dem Grundstück befindet sich ein stillgelegter Trinkwasseranschluss (siehe Lageplan).
KatasterdatenFlur | 476 |
Flurstück | 2557 |
Verkaufsgröße | ca. 1.150 m² (ca. 64 m x 18 m) |
Das Grundstück liegt im Stadtteil „Salbke“, an der Nordseite der Straße „Am Schweineanger“, westlich angrenzend an das Grundstück „Am Schweineanger 12“. Umliegend befindet sich Wohnbebauung. Nördlich verläuft der Bach „Sülze“. Bei Hochwasser der Elbe kann es zum Rückstau und zu Vernässungen kommen.
Erreichbarkeit
Anbindung Stadtmitte | ca. 9,4 km |
Anbindung Magdeburger Ring | ca. 5,5 km |
Anbindung Straßenbahnlinie 2 | ca. 750 m |
Anbindung Buslinie 58 | ca. 500 m |
Über das Grundstück verläuft eine mittels Grunddienstbarkeit in Abteilung II des Grundbuchs gesicherte Trinkwasserleitung nebst Wasseruhrenschachtrecht zum Bungalow auf dem Nachbarflurstück 2335/1 der Flur 476 der Gemarkung Magdeburg. Der Leitungsverlauf ist im Lageplan schwarz gestrichelt dargestellt. Der Abstand von der östlichen Grundstücksgrenze beträgt ca. 1 m. In Abteilung III des Grundbuchs und im Baulastenverzeichnis der Landeshauptstadt Magdeburg sind keine Einträge enthalten.
Das Grundstück wird verkauft/vergeben wie es steht und liegt. Der Grundbesitz ist vertragsfrei. Neben dem Erwerb des Grundstücks ist im Falle einer Bebauung mit einem Eigenheim alternativ auch die Vergabe eines Erbbaurechts möglich. Das Grundstück ist frei zugänglich; eine Besichtigung ist möglich.
Sonstige BedingungenAlle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung des Vertrages stehen, hat der Erwerber/Erbbauberechtigte zu tragen. Die Kosten der Vermessung des Grundstückes übernimmt die Landeshauptstadt Magdeburg. Die Kosten der katasteramtlichen Fortführung hat der Erwerber/Erbbauberechtigte zu tragen.
Interessenten geben bitte ein schriftliches, verbindliches Angebot in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot zum Grundstück Am Schweineanger" bis zum 30.09.2024 unter der Anschrift
Landeshauptstadt Magdeburg
Die Oberbürgermeisterin
Fachbereich Liegenschaftsservice
Julius-Bremer-Straße 8-10
39104 Magdeburg
ab.
Angebote, die per E-Mail, Fax oder nach Ablauf der Frist eingehen, finden keine Berücksichtigung.
Vor Abschluss des Kauf- bzw. Erbbaurechtsvertrages muss der Erwerber/Erbbauberechtigte die Finanzierung nachweisen. Die Vergabe erfolgt freibleibend nach Höchstgebot.
Die Verhandlungen werden vorbehaltlich der Zustimmung der städtischen Gremien geführt.