Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 255-3.1 "Berliner Chaussee/Friedrich-Ebert-Straße"
Zur Auslegung:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 17.06.2024 beschlossen:
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 255-3.1 „Berliner Chaussee/ Friedrich-EbertStraße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 255-3.1 „Berliner Chaussee/ Friedrich-EbertStraße“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Im B-Plan ist an geeigneter Stelle zu ergänzen, dass im B-Plan-Gebiet mindestens 30 Radabstellanlagen vorzusehen sind, von denen auch ein Teil für Lastenräder geeignet sein soll.
Hinweise:
- Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 255-3.1 und die Begründung sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen
in der Zeit vom
12.08.2024 bis einschließlich 12.09.2024
veröffentlicht. - Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg
während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Schäffer (Tel.: 0391 540 5470). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
- Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand März 2024 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 17.06.2024) (PDF, 759 kB)
- Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand März 2024 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 17.06.2024) (PDF, 2.6 MB)
- Vorhaben- und Erschließungsplan mit dem Stand Juni 2024 (PDF, 634 kB)
- Faunistische Erfassung (PDF, 4.6 MB)
- Untersuchungsprotokoll vor Abriss (PDF, 2.8 MB)
- Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung vom 15.11.2022 (PDF, 2.8 MB)
- Gutachten Auswirkungsanalyse vom 12.12.2019 (PDF, 4 MB)
- Erkundung Bausubstanz + Schadstoffuntersuchung vom 31.01.2027 (PDF, 9 MB)
- Baugrundgutachten vom 26.07.2021 (PDF, 4.4 MB)
- Regenwasserversickerung vom 15.03.2023 (PDF, 2.6 MB)
- Entwässerungskonzept vom 28.03.2023 (PDF, 1.5 MB)
- Schalltechnische Untersuchung vom April 2023 (PDF, 8.4 MB)
- Verkehrsuntersuchung vom 19.01.2023 (PDF, 2.5 MB)
- umweltbezogene Stellungnahmen des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt vom 23.03.2022 (PDF, 39 kB)
- umweltbezogene Stellungnahmen der Unteren Bodenschutzbehörde, der Unteren Naturschutzbehörde und der Unteren Abfallbehörde vom 31.03.2022 (PDF, 1 MB)
- umweltbezogene Stellungnahmen der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 21.03.2022 (PDF, 351 kB)
Die der Planung zu Grunde liegenden Gutachten und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften) können bei der Landeshauptstadt Magdeburg, Stadtplanungsamt, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg eingesehen werden.
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:
- über die Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift vorgebracht werden. - dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der »Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung«, die mit ausliegt.