Steuer Identifikationsnummer (Zuteilung nach § 139b der Abgabenordnung)
Unter Federführung des Bundeszentralamt für Steuern wurde für alle Bundesbürger im Jahr 2009 einheitliche Steuer-Identifikationsnummern (Steuer-ID) vergeben.
Sollten Sie diese Schreiben vom Bundeszentralamt für Steuern verlegt oder vernichtet haben, können Sie diese im Finanzamt nach Vorlage des Personaldokumentes erneut ausgehändigt bekommen. Auch mit Vollmacht ist das nicht für andere möglich, da Steuerdinge eine höchstpersönliche und hoheitliche Sache darstellen. Auch in den BürgerBüros besteht diese Möglichkeit für die eigene Steuer-ID.
Wer noch keine Steuer-ID erhalten hat, kann entweder zunächst noch auf die schriftliche Benachrichtigung warten oder wendet sich telefonisch an das speziell geschulte Team im „Steuerlichen Info-Center des Bundeszentralamtes für Steuern“ unter der Rufnummer 0228406 1240 (Montag - Freitag 08:00 - 16:00 Uhr).
Weitere Informationen unter:
- http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Steuerliche_Identifikationsnummer/steuerid_node.html
- www.steuerliches-info-center.de
- www.identifikationsmerkmal.de
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