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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs und geringfügige Änderung des Geltungsbereichs zum Bebauungsplan Nr. 430-2 "Leipziger Chaussee/Am Hopfengarten“

Lageplan zum Bebauungsplan

Zur Auslegung:

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 17.06.2024 beschlossen:

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird geringfügig geändert. Das Plangebiet wird wie folgt neu umgrenzt:
    - im Norden: durch die Nordgrenzen der Flurstücke 214 (Flur 610), 4044/1, 10193, 4069 und 4071 (Flur 465);
    - im Osten: durch eine Verbindungslinie zwischen südöstlichem Grenzpunkt des Flurstücks 4068/3 und nordöstlichem Grenzpunkt des Flurstücks 10195, die Ostgrenzen der Flurstücke 10195, 4075, 4076, 4077, 4078, 4079 der Flur 465, die Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 4082 (alle Flur 465);
    - im Süden: durch die Nordgrenzen der Flurstücke 10445 und 10194 der Flur 465 sowie durch einen 4,50 m breiten Teilabschnitt der nördliche Bordlinie der Straße Am Hopfengarten;
    - im Westen: durch die östliche Fahrbahnbegrenzung der Leipziger Chaussee (Abstand etwa 6,40 m von der Ostgrenze der Flurstücke 10007 und 214 der Flur 610 nach Westen).

    Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,2 ha. Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

  2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 430-2 "Leipziger Chaussee / Am Hopfengarten" und die Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  3. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 430-2 "Leipziger Chaussee / Am Hopfengarten" und die Begründung mit Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

  1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 430-2 und die Begründung mit Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen

    in der Zeit vom

    29.07.2024 bis einschließlich 29.08.2024

    veröffentlicht.

  2. Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

    während der Dienstzeiten

    montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
    mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

    für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

    Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Callehn (Tel.: 0391 540 5382).
    Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans:

Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:

  • Mensch, insbesondere menschliche Gesundheit
  • Tiere – mit Aussagen u. a. zu Fledermäusen, Avifauna und speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung
  • Pflanzen – mit Aussagen u. a. zu Biotop- und Nutzungstypen, potentiell natürlicher Vegetation, vorhandener Vegetation und geschützten Gehölzen
  • Biologische Vielfalt
  • Luft
  • Klima
  • Landschaft
  • Fläche
  • Boden
  • Wasser
  • Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

    - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder

    Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden.

  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der »Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung«, die mit ausliegt.