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Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan, der die Bodennutzung in den Grundzügen darstellt. Hier erhalten Sie Auskünfte über den Inhalt und Bearbeitungsstand.
Zu den Aufgaben der unteren Landesentwicklungsbehörde gehört die Beratung über die Erfordernisse der Raumordnung, die Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Verfahren für raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen sowie die Durchführung von Raumordnungsverfahren.
Die Verbindliche Bauleitplanung ist für die Bearbeitung von Bebauungsplänen zuständig. Hier erhalten Sie Auskünfte über deren Inhalt und den jeweiligen Bearbeitungsstand. Weitere Zuständigkeiten sind die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben, Nutzungen und Nutzungsänderungen.