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Die Antragsbearbeitung bis zur Erstellung eines Zuwendungs- oder Ablehnungsbescheids dauert mindestens 4 Monate ab 30. September. Nach dem Ende des Kalenderjahres, in dem das geförderte Projekt realisiert wurde ist in der Regel bis spätestens 30. Juni des Folgejahres ein Verwendungsnachweis zur Prüfung vorzulegen. Ziel ist, die Prüfung des Verwendungsnachweises innerhalb von ein bis zwei Jahren nach Zustellung desselben abzuschließen.