Zuwendungsempfänger*innen sind natürliche und juristische Personen, die Aufgaben, an deren Erfüllung die Stadt ein erhebliches Interesse hat, erfüllen und bei juristischen Personen den Status der Gemeinnützigkeit nachweisen. Zuwendungsfähig sind insbesondere ortsansässige Vereine, Kulturschaffende sowie Künstler*innen und Künstlergruppen, die gemeinnützige kulturelle und künstlerische Projekte realisieren. Zuwendungen dürfen nur solchen Empfänger*innen bewilligt werden, bei denen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert ist und die in der Lage sind, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen.
Die Förderung wird ausschließlich für öffentliche Projekte wie Ausstellungen, Vorträgen, Lesungen, Theateraufführungen, Konzerten, Kurse und Workshops zur Belebung der Magdeburger Kulturszene gewährt. Neue, inhaltlich innovative Projekte sollen grundsätzlich vorrangig gefördert werden.
Die Stadt Magdeburg fördert freie kulturelle und künstlerische Projekte und Einrichtungen, um
- ein reichhaltiges kulturelles Angebot zu sichern
- kulturelle Bildung zu ermöglichen
- kulturelle Infrastruktur zu erhalten und zu entwickeln
- Vielfalt, Offenheit, Partizipation, Tradition und neue künstlerische Formate zu ermöglichen
- das bürgerschaftliche Engagement in der Kultur zu unterstützen
- zur Identitätsstiftung und zur Entwicklung des Gemeinwesens in der Stadt beizutragen