Die Gebühr für eine Einbürgerung beträgt 255 Euro. Für die Miteinbürgerung minderjähriger Kinder ohne eigenes Einkommen wird eine Gebühr von je 51 Euro erhoben.
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Die Gebühr für eine Einbürgerung beträgt 255 Euro. Für die Miteinbürgerung minderjähriger Kinder ohne eigenes Einkommen wird eine Gebühr von je 51 Euro erhoben.