Gemäß der Zuständigkeit der Sachbearbeitung innerhalb des Stadtgebietes Verkehrsplanungen umfassen:
- Betreuung Planung von Verkehrsanlagen
- Erarbeitung von verkehrlichen Stellungnahmen zu Planungen und Bauanträgen
- Prüfung von Markierungs- und Beschilderungsplänen
- verkehrliche Prüfung von Unterlagen innerhalb von Planverfahren
Barrierefreiheit und Fußgängerverkehr sind Bestandteil der Verkehrsplanungen und somit als Thema nicht extra aufgelistet.