Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 237-4 "Maybachstraße" mit örtlicher Bauvorschrift
Zur Auslegung:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 07.03.2024 beschlossen:
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 237-4 „Maybachstraße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 237-4 „Maybachstraße“ und die Begründung sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschrift sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Hinweise:
- Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird die Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 237-4 "Maybachstraße" und der Begründung mit Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet
in der Zeit vom
10.06.2024 bis einschließlich 10.07.2024
veröffentlicht. - Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg
während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Lehmann (Tel.: 0391 540 5394). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Dezernates für Umwelt und Stadtentwicklung auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
- Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Februar 2024 (PDF, 4.4 MB)
- Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Februar 2024 (PDF, 1.4 MB)
- umweltbezogene Stellungnahmen der Oberen Immissionsschutzbehörde vom 15.12.2023 (PDF, 40 kB)
- umweltbezogene Stellungnahmen der Unteren Bodenschutzbehörde / der Unteren Naturschutzbehörde vom 11.01.2024 (PDF, 1.2 MB)
- Artenschutzfachliche Untersuchung Brutvögel mit dem Stand September 2018 (PDF, 4.7 MB)
- Artenschutzfachliche Untersuchung Fledermäuse mit dem Stand März 2018 (PDF, 10.5 MB)
- Artenschutzfachliche Untersuchung Zauneidechse mit dem Stand September 2018 (PDF, 1.1 MB)
- DIN-Vorschriften
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,
-
dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
-
dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:
- auf der Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt (externer Link in neuem Fenster):
- oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden
-
dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung (Dokument öffnet in neuem Fenster), die mit ausliegt.