Allgemein
- Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.
- Das Verfahren wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt. Bei unzureichenden Deutschkenntnissen empfiehlt es sich, mit einer Person vorzusprechen, die als Übersetzer auftreten kann.
- Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
- Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
Erwerbstätigkeit während der Berufsausbildung
- Unabhängig von der Ausbildung berechtigt die Aufenthaltserlaubnis nur zur Ausübung einer von der Berufsausbildung unabhängigen Beschäftigung bis zu 20 Stunden je Woche; Eine selbständige Erwerbstätigkeit ist nicht erlaubt.
Familienangehörige
- Bitte beachten Sie, dass für jedes Ihrer Familienmitglieder ein gesonderter Antrag sowie jeweils zum Aufenthaltszweck erforderliche Unterlagen einzureichen sind. Vor einer geplanten Einreise Ihrer Familienangehörigen empfiehlt sich die Einholung relevanter Informationen bei der zuständigen deutschen Botschaft/Auslandsvertretung oder bei der Ausländerbehörde.