Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder anderen Aufenthaltstitels beantragt werden.
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Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder anderen Aufenthaltstitels beantragt werden.