Inhalt

Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums setzt voraus, dass Sie für ein Vollzeitstudium an einer staatlichen Hochschule, an einer staatlich anerkannten Hochschule oder an einer vergleichbaren Bildungseinrichtung zugelassen worden sind. Das Studium muss als Hauptzweck des Aufenthalts dienen und kann in Voll- oder unter bestimmten Voraussetzungen auch in Teilzeit durchgeführt werden. Es genügt nicht, ein Abend-, Wochenend- oder Fernstudium zu besuchen.

Sollten Sie noch nicht für ein Studium zugelassen worden sein beziehungsweise noch nicht für einen Studiengang an einer Universität beziehungsweise Hochschule immatrikuliert sein oder aber einen studienvorbereitenden Sprachkurs oder ein Studienkolleg besuchen wollen, nutzen Sie bitte das herkömmliche Antragsverfahren.

Bevor Sie zur eigentlichen Antragstellung kommen, lesen Sie bitte die folgenden Informationen sorgfältig durch und bereiten alle unten benannten Unterlagen vor.