Erteilung der Aufenthaltserlaubnis: 100,00 Euro
jede Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 93,00 Euro
Wechsel des Studiengangs: 98,00 Euro
Für Stipendiaten aus deutschen öffentlichen Mitteln, einer deutschen Stiftung oder eines mit EU-Mitteln finanzierten Programms fallen keine Gebühren an. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zahlen Sie nur die Hälfte der Gebühren. Für türkische Staatsangehörige können unter Umständen abweichende Gebühren gelten.