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Untere Immissionsschutzbehörde

 
Die Aufgaben bestehen im Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgestzes und seinen Verordnungen in Bezug auf Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umweltfaktoren.
Im Einzelnen:

- Beratung zu immissionsschutzrechtlichen Fragen
- Genehmigungsverfahren gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Überwachung von Anlagen
- Überwachung von kleinen und mittleren Feuerungsanlagen
- Kontrollen von gewerblichen Anlagen
- Bewilligung von Fördermitteln für Schallschutzfenster
- Lärmsanierung an bestehenden Straßen
- Immissionsschutzrechtliche Prüfung von Anträgen

Eine weitere Aufgabe besteht im Vollzug des Chemikaliengesetzes und seinen Verordnungen in Bezug auf Einzelhandelseinrichtungen.
- Erlaubniserteilung gemäß Chemikalienverbotsverordnung
- Chemikalienrechtliche Kontrollen im Einzelhandel