Wo muss ich mein Fahrzeug zulassen? |
Gem. der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) sind Fahrzeuge grundsätzlich am Hauptwohnsitz des Halters zuzulassen. |
Muss ich die Zulassung ggf. ändern? |
Fahrzeuge, die jetzt noch auf Zweitwohnsitze oder andere Orte, die nicht dem Hauptwohnsitz des Halters entsprechen zugelassen sind, müssen ebenfalls unverzüglich am Hauptwohnsitz zugelassen werden. |
Wo bekomme ich neue Kfz.-Kennzeichen für mein Fahrzeug? |
ASR Autoschilder GmbH Tessenowstr. 13, 39114 Magdeburg Telefon: (0391) 8355700, (0391) 8110510 |
LIEBKE'S SCHILDERDIENST Jerichower Str. 69, 39114 Magdeburg Telefon: 0178 6 20 10 05 |
In der unmittelbaren Nähe der BürgerBüros Mitte, Nord, West, Süd und Ost haben sich ebenfalls Schilderfirmen etabliert. |
Die hier auf den Seiten genannten Gebühren sind die reinen Verwaltungsgebühren, ohne die Kosten für die Kennzeichen !!! |
Was muss ich tun, wenn meine Kfz.-Kennzeichen abhanden kommen bzw. gestohlen werden? |
Folgendes ist der Zulassungsstelle vorzulegen, um neue Kennzeichen zu erhalten:
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Eintragung des Partikelminderungsfilters |
Die nachgerüsteten Partikelminderungsfilter für ältere Dieselfahrzeuge können erst nach dem 01. April 2007 in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, da bisher noch keine automatische Veränderungsmitteilung an die Finanzämter ergeht. |
Zulassung/Außerbetriebnahme eines Anhängers |
Bei der Zulassung/Außerbetriebnahme eines Anhängers gelten die selben Bestimmungen, wie bei der Zulassung/Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges. Die einzigste logische Ausnahme ist, das keine Bescheinigung über eine Abgasuntersuchung vorgelegt werden braucht. |
Wann muss ein Fahrzeug vorgeführt werden ? |
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