Inhalt

Das Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl kann unter folgenden Voraussetzungen berichtigt werden:

  • Soweit sich das Wählerverzeichnis als fehlerhaft erweist, wird das Wählerverzeichnis korrigiert.

  • Soweit eine Wahlberechtigung trotz fehlendem Eintrag nachgewiesen werden kann, wird das Wählerverzeichnis entsprechend ergänzt.